Was tun, wenn ...

Antworten auf Fragen nach Taufe, Firmung, Eheschließung, Krankensalbung, Bestattung und vieles andere mehr finden Sie auf dieser Seite.

...wenn ich mein Kind taufen lassen möchte?

Unsere Tauftermine sind an jedem 1. und 4. Sonntag und jedem 3. Samstag im Monat jeweils um 14:30 Uhr in der St.-Agatha-Kirche. An jedem Tauftermin können bis zu 4 Kinder gemeinsam getauft werden.

Sie können die Verfügbarkeit Ihres Wunschtermines gerne telefonisch im Pfarrbüro unter der Telefonnummer 02565-9326-0 oder per E-Mail an: stagatha-epe@bistum-muenster.de anfragen und diesen gegebenenfalls auch direkt reservieren.

Zur Taufanmeldung bitte wir Sie persönlich zu uns ins Pfarrbüro zu kommen. Bitte bringen Sie das Familienstammbuch mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Wir nehmen dann die Daten zur Taufe auf und klären gemeinsam mit Ihnen weitere Fragen.

...wenn ich zur Firmung gehen möchte?

...wenn wir heiraten wollen?

Zu den bedeutsamsten und herausragenden Tagen ihres Lebens gehört der Hochzeitstag. Wir möchten Ihnen zur Vorbereitung und Gestaltung einige Informationen und Hinweise geben:

Anmeldung 

Schon frühzeitig sollten Sie einen Termin für die kirchliche Feier im Pfarrbüro absprechen. Dazu bringen Sie bitte – falls schon vorhanden- Ihr Familienstammbuch mit. Sollte Ihre standesamtliche Trauung erst am Tag Ihrer kirchlichen Trauung sein, so bringen Sie das Familienstammbuch bitte zur kirchlichen Trauung mit und geben dieses vorher in der Sakristei ab. Die Bürozeiten gewöhnlich dienstags bis freitags von 9.00 bis 11.00 Uhr; nachmittags am Dienstag und Mittwoch von 15.00 bis 17.00 Uhr und am Donnerstag von 15.00 bis 18.30 Uhr. In den Schulferien ist das Büro i.d.R. nur vormittags bzw. am Donnerstag nur nachmittags von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet.

 

Rechtzeitig vor Ihrer Trauung wird sich ein Seelsorger bei Ihnen melden, um gemeinsam mit Ihnen das Ehevorbereitungsgespräch zu führen und die Gestaltung des Gottesdienstes zu besprechen.

Mögliche Termine für die Feier Ihrer Trauung sind freitags um 14.30 Uhr oder um 16.30 Uhr, sowie samstags um 10.30 Uhr, 11.00 Uhr oder um 14.30 Uhr in St. Agatha und St. Georg.

           

Trauungen sind nicht möglich:

  • an Karfreitag und den staatl. Feiertagen 03. Oktober und 01. Mai
  • am 3. Samstag im Monat nachmittags (Tauftermin)
  • Es sind keine Doppelungen möglich, wir nehmen keine Termine zeitgleich an.

Sie können die Verfügbarkeit Ihres Wunschtermins gerne telefonisch im Pfarrbüro unter der Telefonnummer 02565-9326-0 oder per E-Mail an: stagatha-epe@bistum-muenster.de anfragen und diesen gegebenenfalls auch direkt reservieren. Anschließend werden Ihre Daten zur Anmeldung zur Trauung im Pfarrbüro aufgenommen.

 

Gestaltung der Trauung

 

Ihre kirchliche Trauung findet im Rahmen einer Messfeier (mit Kommunion) oder eines       Wortgottesdienstes (ohne Kommunion) statt.

 

Der Blumenschmuck am Altar kann von Ihnen bei einem Gärtner ausgewählt und bestellt oder auch selbst zusammengestellt werden. Der Blumenschmuck verbleibt anschließend in der Kirche! Vor ihrem Trautermin sprechen Sie bitte unbedingt mit den Küstern ab, wer den Blumenschmuck bringt und was sonst noch für Ihre Feier geplant ist, wie Einzug, Extra-Bank etc.

Ansprechpartner sind für St. Agatha Herr Holtkamp (Tel. 0175/4116224, E-Mail: holtkamp-c@bistum-  muenster.de) und für St. Georg Herr Scholle, (Tel. 0157/35750909), E-Mail: scholle-j@bistum-muenster.de.

Bezüglich der musikalischen Gestaltung Ihrer kirchlichen Feier wenden Sie sich bitte an unseren Kantor Rinke Sebastiaan `t Hart: Tel. 0031-648344649 oder per E-Mail: hart-r@bistum-muenster.de.

 

Weitere Informationen finden Sie ebenso auf unserem Infoblatt zum Thema kirchliche Trauunghier klicken zum Download

 

...wenn wir unser Ehejubiläum feiern wollen?

Zu den wichtigsten Tagen ihres Lebens gehört der jährlich wiederkehrende Hochzeitstag. Wir möchten Ihnen zur Vorbereitung und Gestaltung Ihres Ehejubiläums einige Informationen und Hinweise geben:

Anmeldung

Schon frühzeitig sollten Sie einen Termin für die kirchliche Feier im Pfarrbüro absprechen. Die Bürozeiten sind gewöhnlich dienstags bis freitags von 9.00 bis 11.00 Uhr; nachmittags am Dienstag und Mittwoch von 15.00 bis 17.00 Uhr und am Donnerstag von 15.00 bis 18.30 Uhr. In den Schulferien ist das Büro i.d.R. nur vormittags bzw. am Donnerstag nur nachmittags von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet.

Vor Ihrem Ehejubiläum wird sich ein Seelsorger bei Ihnen melden, um gemeinsam mit Ihnen oder Ihren Angehörigen die Gestaltung des Gottesdienstes zu besprechen.

Mögliche Termine für die Feier Ihres Ehejubiläums in einem eigenen Gottesdienst sind werktags, außer am Dienstag, um 10.00 Uhr, 10.30 Uhr oder 11.00 Uhr; nachmittags von Montag bis Freitag um 14.30 Uhr oder um 16.30 Uhr sowie samstags um 10.30 Uhr, 11.00 Uhr oder um 14.30 Uhr in St. Agatha und St. Georg oder in den Kapellen der Altenwohnheime St. Agatha Domizil und Dorotheenhof.

Sie können Ihren Jubiläumsgottesdienst natürlich auch in den regulären Gemeindegottesdiensten, insbesondere an den Wochenenden, feiern.

Jubiläumsgottesdienste sind nicht möglich:

  • an Karfreitag und den staatl. Feiertagen 03. Oktober und 01. Mai
  • am 3. Samstag im Monat nachmittags (Tauftermin)
  • Es sind keine Doppelungen möglich, wir nehmen keine Termine zeitgleich an.

Sie können die Verfügbarkeit Ihres Wunschtermins gerne telefonisch im Pfarrbüro unter der Telefonnummer 02565-9326-0 oder per E-Mail an: stagatha-epe@bistum-muenster.de anfragen und diesen gegebenenfalls auch direkt reservieren. Anschließend werden Ihre Daten zur Anmeldung des Ehejubiläums im Pfarrbüro aufgenommen.

Gestaltung des Ehejubiläums

Ihr Ehejubiläum findet im Rahmen einer Messfeier oder eines Wortgottesdienstes statt.

Der Blumenschmuck am Altar kann von Ihnen bei einem Gärtner ausgewählt und bestellt oder auch selbst zusammengestellt werden. Der Blumenschmuck verbleibt anschließend in der Kirche!

Vor ihrem Termin sprechen Sie bitte unbedingt mit den Küstern ab, wer den Blumenschmuck bringt und was sonst noch für Ihre Feier geplant ist, wie Einzug, Extra-Bank, etc. Ansprechpartner sind für St. Agatha Herr Holtkamp (Tel. 0175/4116224, E-Mail: holtkamp-c@bistum-muenster.de) und für St. Georg und die Kapellen der Altenheime Herr Scholle, (Tel. 0157/35750909), E-Mail: scholle-j@bistum-muenster.de.

Weitere Informationen finden Sie ebenso auf unserem Infoblatt zum Thema Ehejubiläumhier klicken  zum Download.

...wenn ich zur Beichte gehen möchte?

Wenn Sie ein Beichtgespräch mit einem Priester wünschen und das Sakrament der Versöhnung empfangen möchten, wenden Sie sich zwecks Terminabsprache bitte an das Pfarrbüro.

Mehr zum Thema finden Sie hier ...

...wenn einer meiner Angehörigen erkrankt ist?

Eine schwere Krankheit, die Pflege eines Angehörigen oder das Leben im Alter sind besondere Herausforderungen. Wir wollen Sie darin nicht alleine lassen. Neben der "normalen" seelsorglichen Begleitung besteht die Möglichkeit der regelmäßigen Kranken- bzw. Hauskommunion und der Krankensalbung.

Bei der Kranken- oder Hauskommunion werden Sie oder Ihre Angehörigen von einem Mitglied des Seelsorgeteams besucht. Bei einem kleinen Hauswortgottesdienst wird die Kommunion gereicht und gemeinsam gebetet. Falls Sie einen solchen Besuch wünschen, melden Sie sich gerne im Pfarrbüro!

Die Krankensalbung ist das Sakrament der Stärkung in einer Krankheit. Zögern Sie nicht, nach einer Krankensalbung für sich oder Ihren Angehörigen zu fragen, ein Priester wird gerne bereit sein, zu Ihnen zu kommen. Rufen Sie gerne im Pfarrbüro unter der Tel. 02565-9326-0 an oder kontaktieren Sie den priesterlichen Notdienst für Gronau und Epe unter der Tel. 02562-915-0 (Pforte St.-Antonius-Hospital).

Quelle: Norbert Göckener, kampanile.

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...wenn jemand aus unserer Familie verstorben ist?

Die Beerdigung bzw. eine Trauerfeier ist ein wichtiger Bestandteil des Abschiednehmens. Es gibt dazu verschiedene Formen:

Was muss ich tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist:

  • Informieren Sie den Hausarzt des Verstorbenen; dieser stellt i.d.R. den Totenschein aus.
  • Kontaktieren Sie gerne den priesterlichen Notdienst Gronau-Epe unter der Tel. 02562-915-0 (Pforte St.-Antonius-Hospital).
  • Benachrichtigen Sie ein Bestattungsunternehmen. Dieses wird den Verstorbenen abholen; dies hat allerdings Zeit – nehmen Sie sich diese Zeit für ein bewusstes Verabschieden Ihres verstorbenen Angehörigen.
  • Die Terminabsprache bzgl. der Beerdigung mit dem Pfarrbüro erfolgt i.d.R. über das Bestattungsunternehmen.
  • Der Seelsorger, der die Trauerfeier leitet, meldet sich umgehend bei Ihnen für ein Trauergespräch, bei dem auch alle Fragen zur konkreten Feier beantwortet werden.

 

Welche Feierformen gibt es?

Die Trauerfeier kann als Eucharistiefeier (als sogenanntes Requiem) gestaltet werden. Treffpunkt ist hier eine der Kirchen unserer Pfarrei. Der Verstorbene kann in der Kirche im geschlossenen Sarg aufgebahrt werden, so dass die Einsegnung nach der Eucharistiefeier ebenfalls in der Kirche stattfindet. Alternativ finden Aufbahrung und Einsegnung in der Trauerhalle statt. Im Anschluss erfolgt die Beisetzung auf einem der Friedhöfe.

Eine zweite Form der Trauerfeier ist der Wortgottesdienst; hier wird kein Abendmahl, keine Eucharistie, gefeiert. Die Feier kann ebenfalls in der Kirche stattfinden, allerdings auch in der Friedhofskapelle.

Die Bestattungsform, also Sarg- oder Urnenbestattung ist unabhängig von der Feierform.


Friedhof

Alle Infos zu unserem Friedhof finden Sie hier. 

 

Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts, Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996

 

...wenn ich meine kirchliche Ehe auflösen lassen will?

„Geschieden? Wiederverheiratet? Mit der Kirche!“ – so lautet der Titel des neuen Info-Flyers des Kirchengerichts Münster (Offizialat).

Erste Fragen rund um das Thema des Ehenichtigkeitsverfahrens werden darin aufgegriffen und beantwortet.

Im Vorwort des Leiters des Kirchengerichts, Offizial P. Dr. Rainer Autsch SAC, heißt es: „Jede kirchlich geschlossene Ehe gilt im katholischen Eheverständnis als grundsätzlich unauflöslich. Eine zivile Ehescheidung hat darauf keinen Einfluss. In der Lebenswirklichkeit aber gehören Trennungen zur Realität, und auch, dass Menschen eine neue Partnerin oder einen neuen Partner ebenfalls kirchlich heiraten möchten. Andere wollen mit ihrer Ehe innerlich komplett abschließen, um für sich einen Neuanfang zu machen. Das kann mit der Kirche möglich sein. Dafür muss die Ehe für nichtig erklärt oder aufgelöst werden. Wir hoffen, die folgenden Informationen zu einem Ehenichtigkeitsverfahren sind für Sie hilfreich.“

Das Offizialat des Bistums Münster ist für Ehenichtigkeitsverfahren für die Bistümer Münster und Essen zuständig.

 

Ausführliche Informationen rund um das Thema gibt es im Internet auf der Website des Kirchengerichts Münster unter www.dioezesangericht.de.

Der Flyer zu diesem Thema steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.